Bewertungsrichtlinien für die Jurierung von Bildern

Bewertungsrichtlinien für die Jurierung von Bildern

Grundsatz:  
So objektiv wie möglich, so subjektiv wie nötig, vom Exoteneffekt nicht verleiten lassen, fremdartiges deshalb nicht überbewerten.

0 PunkteWenn ein Bild bereits einmal bei früheren Wettbewerb "Bild des Monats" verwendet wurde.
Bei Abfotografieren und Bildern nicht fotografischer Herkunft, Plagiate.
1 PunktBei groben fototechnischen Mängeln. Total unscharf, über- oder unterbelichtet ohne gestalterischen Bezug - Nichtssagender Inhalt - widersprüchlich zu allen ästhetischen Grundsätzen.
2 PunkteMangelhafte Umsetzung einer elementaren Bildidee, die nicht den fotografischen Grundregeln entspricht.
3 PunkteGerade noch ausreichend - für eine Aufnahme die in Teilbereichen  Mängel zeigt und deshalb auch im Amateurbereich nicht befriedigt!
4 PunkteAusreichend - Ansätze in allen Teilbereichen sind vorhanden - können jedoch noch nicht befriedigen.
5 PunkteBefriedigende Bildgestaltung, die durchschnittlich amateurfotographischen Leistungen entspricht und in Teilbereichen noch Verbesserungen zulassen.
6 PunkteEine fast in allen Punkten gute Bildgestaltung, die kaum noch  Verbesserungsmöglichekeiten offen lässt - Gehobene Mittelklasse!
7 PunkteGutes Bild mit interessanten Inhalt - mit dem aussagesteigerten Möglichkeiten und ohne technische Mängel in Szene gesetzt.
8 PunkteSehr gutes Bild - die Leistungen des Bildautoren sind anzuerkennen - leichte Verbesserungen des Bildausdrucks sind jedoch noch denkbar.
9 PunkteAusgezeichnetes Bild, das durch seine Aussage begeistert und perfekt ausgearbeitet ist.
10 PunkteVollendete Umsetzung einer künstlerisch schwierigen Bildidee, die in jeder Hinsicht inhaltlich begeistert! - Bild mit starker Aussagekraft!